Stand: Januar 2015
Die FANCHARTA beschreibt die Zusammenarbeit zwischen allen Fans und dem Verein SG Dynamo Dresden mit dem Ziel, ein dauerhaftes, auf wechselseitigem Vertrauen basierendes Verhältnis zu schaffen und die angemessene Berücksichtigung der Interessen aller zu gewährleisten. Alle Parteien verpflichten sich selbst zur Einhaltung aller Punkte und stehen im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv für die Umsetzung ein.
2.1.1. Ein von Fans und Vereinsvertretern gemeinsam definierter Bereich im Stadion ist Sammelpunkt für die aktivsten Fans. Darauf wird von Vereinsseite ausdrücklich hingewiesen. Sammelpunkt für die aktivsten Fans ist der K3 und die anliegenden Bereiche.
2.1.2. Der Bereich K-Block wird von den Fans selbstverwaltet. Verein und Fanszene setzen sich für ein mögliches Minimum an Sicherheitskräften in diesem Block ein.
2.1.3. Es bestehen keine Reglementierungen bezüglich der Anzahl und dem Inhalt von Fahnen und Doppelhaltern. Für Auswärtsspiele setzt sich der Verein auch beim jeweiligen gastgebenden Verein dafür ein. Bei Missachtung der Fancharta behält sich der Verein vor, sich beim gastgebenden Verein diesbezüglich nicht einzusetzen.
2.1.4. Der Bereich K-Block ist inklusive der dazugehörigen Stadionmauer ausschließlich Zaunfahnen vorbehalten und wird nicht vermarktet. Bei einer Vermarktung im Bereich Westtribüne wird darauf geachtet, dass Zaunfahnen an der Stadionmauer zum Innenraum weiterhin hängen bleiben können.
2.1.5. Choreographien müssen bis spätestens fünf Werktage vor dem Spiel (Inhalt, Umfang, Materialien) ausschließlich bei den Fanbeauftragten angemeldet werden. In Ausnahmefällen ist dies auch bis einen Werktag vor dem Spiel möglich.
Die Der Veranstaltungsleiter und der die Sicherheitsträger entscheiden über die Zulässigkeit der Aktionen in brandschutz- und sicherheitstechnischer Hinsicht. Kurzfristige Änderungen werden durch die Fanbeauftragten, dem Sicherheitsbeauftragten und der Veranstaltungsleitung genehmigt. Sollte es Unstimmigkeiten bzgl. der Choreographie geben, verpflichten sich die beiden Parteien, umgehend das Gespräch zur Klärung des Sachverhalts zu suchen.
2.1.6. Spruchbänder werden in der Regel bis einen Werktag vor dem Spiel bei den Fanbeauftragten angemeldet. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung bis 90 Minuten vor Anpfiff möglich.
2.1.7. Nichtkommerzielle Publikationen zur Fankultur (Fanzines, Flugblätter etc.) dürfen im Stadion verteilt werden. Flugblätter, Informationen etc. können im Stadion an Informationstafeln angebracht werden. Der Verein verpflichtet sich, in allen Stadionbereichen Informationstafeln anzubringen.
2.1.8. Die Fans können an Ständen im Stadion eigene Fanartikel oder Publikationen zur Refinanzierung von Choreographien oder Fanveranstaltungen verkaufen. Für jeden Stand muss ein Verantwortlicher, auch in Bezug auf steuerrechtliche Belange benannt werden. Die zu verkaufenden Artikel sind vorher mit den Fanbeauftragten abzustimmen.
2.1.9. Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende, Studenten, ALG II-Empfänger und Inhaber eines Schwerbehinderten-Ausweises sind während des Vorverkaufs in ausreichender Anzahl verfügbar, Kinder unter 6 Jahren erhalten ohne Anspruch auf einen Sitzplatz und in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt, Kinder zwischen 6 und 15 Jahren eine Kinderkarte. An der Tageskasse sind ermäßigte Karten je nach Verfügbarkeit erhältlich. Eine Limitierung unterhalb der Stadionkapazität ist nicht vorgesehen.
2.1.10. Einlasskontrollen finden in angemessener Form statt. Ganzkörper-/Nacktkontrollen werden nicht durchgeführt. Ansprechpartner für Fans bei Problemen am Einlass sind die Fanbeauftragten.
2.1.11. Die SG Dynamo Dresden lehnt die Personalisierung von Tageskarten aus eigenem Antrieb ab.
2.1.12. Die Trennung der Heimsektoren soll vermieden werden.
2.1.13. Die SG Dynamo Dresden bestreitet keine Freundschafts- bzw. Testspiele gegen Rasenballsport Leipzig und missbilligt das Tragen, Verteilen und Darstellen der Marke Red Bull (z.B. durch Kleidung, Werbematerial, etc.).
Die SG Dynamo Dresden und die Fangemeinschaft Dynamo betreiben gemeinsam Fanbetreuung im Stadion. Hierfür wird ein Team aufgestellt, das allen Fans zur Verfügung steht. Die SG Dynamo Dresden stellt für eine effektive Fanbetreuung geeignete Stände zur Verfügung, die einen optischen Wiedererkennungswert verzeichnen.
Mit jedem Fanbetreuer ist ein Ehrenamtsvertrag abzuschließen. Um eine effektive und nachhaltige Fanbetreuung zu gewährleisten, erhalten die Fanbetreuer Zugang zu den erforderlichen Stadionbereichen, um die entsprechende Arbeit ausführen zu können. Diese Arbeitskarte ist bei Bedarf bis einen Werktag vor dem Spiel bei der Fanabteilung anzumelden.
2.3.1. Die Stimmung und der Support gehen ausschließlich vom Publikum aus. Innerhalb des Vorprogramms gibt es eine FANZEIT, in der Informationen von Fans für Fans präsentiert werden. Sie beginnt in der Regel 30 Minuten vor Anpfiff und dauert etwa 5 Minuten. Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist das FANZEIT-Team
2.3.2. Die zusätzliche Animation der Zuschauer über Anzeigetafel und Stadionsprecher geht nicht über das Maß der Saison 2013/14 hinaus.
2.3.3. Ein Maskottchen und/oder Cheerleader kommen nicht zum Einsatz.
2.3.4. Klatschpappen oder ähnliche akustische Instrumente kommen nicht zum Einsatz.
2.3.5. Die Lautstärken der Stadionansagen, Werbung und Musikeinspielungen sind so zu wählen, dass die Stimmung im Stadion nicht unterdrückt wird. Werbebotschaften werden während des Spiels nicht durch akustische Signale unterstützt.
2.3.6. Auf die Verbreitung von sichtbar durch Sponsoren beeinflusste Fanartikel, die das ursprüngliche Kurvenbild beeinflussen, wird verzichtet.
2.3.7. Fußball muss für alle Fans bezahlbar sein und bleiben. Bevor die Kartenpreise für die neue Saison veröffentlicht werden, tauschen sich Verein und Fanvertreter über die Kartenpreise aus.
2.4.1. Gästefans erfahren nach Möglichkeit eine Gleichbehandlung in allen sie betreffenden Punkten der FANCHARTA (außer Punkt 2.1.7).
2.4.2. Um möglichst vielen Gästefans einen Stadionbesuch zu ermöglichen, sollte nach Verfügbarkeit, jedem Gästefan der Zutritt am Spieltag zum Stadion ermöglicht werden (bei Ausverkauf ist dies nicht möglich).
2.4.3. Die SG Dynamo Dresden gibt im Bedarfsfall jedem Gastverein mind. 10% der insgesamt zur Verfügung stehenden Eintrittskarten zum Verkauf frei.
2.5.1. Bei Auswärtsspielen besteht prinzipiell das Recht auf individuelle Anreise. Beim Erwerb des Auswärtstickets gibt es keinen Zwang zum Kauf eines Fahrscheines für Beförderungsmittel. Davon ausgenommen sind vertragsbedingte Kombi-Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr. Die Regelungen bei organisierten Fanzügen werden im Einzelfall miteinander abgestimmt.
2.5.2. Die Fans fördern auswärts im gesetzlichen Rahmen und unter Beachtung der Stadionordnung des gastgebenden Vereins selbstregulierende Maßnahmen.
2.5.3. Der Verein behält sich vor, über bereits vor dem Spieltag bekannte sicherheitsrelevante Maßnahmen vor Ort (Wegeverengungen, Vorkontrollen, zwangsweise Zuführungen zum oder vom Stadion, ungeeignete Gitter etc.) zu informieren, damit entsprechende Verhaltensanforderungen zu den Fans transportiert werden können.
2.5.4. Die Fanbetreuer werden mit einem Ehrenamtsvertrag gebunden und sind durch eine bereichsbezogene Arbeitskarte zu entschädigen. Die gemeinsame Anreise soll vom Verein organisiert werden. Die ehrenamtlichen Fanbetreuer haben einen direkten verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen, welcher mit den Ansprechpartnern (Fanbeauftragte, Sicherheitsbeauftragter o.a.) seitens des Vereines kommuniziert.
Die Fans der SG Dynamo Dresden sind neben den Mitgliedern, den Gremien und Angestellten und den Sponsoren eine der tragenden Säulen des Vereins. Daraus ergeben sich für die Fans Verpflichtungen, insbesondere in der würdigen Vertretung des Vereins, aber auch Rechte. Um diesem Aspekt öffentliche Anerkennung zu verleihen, werden folgende Vereinbarungen getroffen:
Bei Stadionverboten besteht die Möglichkeit durch Kontaktaufnahme mit den Fanbeauftragten und der SVAK eine kurzfristigere Bearbeitung der Stellungnahme zu erreichen. Die SG Dynamo Dresden weist den Ordnungsdienst an, bei zweifelhaften Problemsituationen am Spieltag vor deren Klärung Rücksprache mit dem Sicherheitsbeauftragten und den Fanbeauftragten zu halten.
Sollten einzelne Bestimmungen der FANCHARTA unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Unterzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der FANCHARTA im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommt, die bei der Aushandlung der FANCHARTA mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung beabsichtigt wurde.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die FANCHARTA als lückenhaft erweist. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in dieser FANCHARTA hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was bei der Aushandlung unter Berücksichtigung des entsprechenden Punktes nach dem Sinn und Zweck der FANCHARTA bestimmt worden wäre.