Die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten räumen demjenigen, der ein Stadionverbot erhalten hat, die Möglichkeit ein, zu seinem Stadionverbot Stellung zu beziehen. Aus diesem Grund wurde 2007 von der Geschäftsführung der SG Dynamo Dresden die Stadionverbotsanhörungskommission - kurz „SVAK“ - eingerichtet.
Die „SVAK“ wird von der Geschäftsführung von Dynamo Dresden berufen. Die „SVAK“ gibt den von Dynamo Dresden mit Stadionverbot (SV) belegten Personen auf Antrag die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung. Die „SVAK“ berät über die angehörten Fälle und spricht eine Empfehlung für die Geschäftsführung aus (z.B. Aufhebung eines SV; SV auf Bewährung aussetzen, evtl. unter Auflagen; Reduzierung eines SV, evtl. unter Auflagen). Die endgültige Entscheidung liegt jedoch weiter in den Händen der Geschäftsführung.
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