Die im Zuge der am 14. November 2020 stattfindenden Ordentlichen Mitgliederversammlung (OMV) satzungsgemäß zu versendenden Einladungen an alle teilnahmeberechtigten Vereinsmitglieder gingen am 13. Oktober in den Postversand. Mitglieder, die bei der Mitgliederabteilung eine Mail-Adresse hinterlegt haben, bekamen die Einladung ausschließlich per E-Mail am 15. Oktober zugesandt.An der Ordentlichen Mitgliederversammlung teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des Vereins nach einer dreimonatigen Mitgliedschaft, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Verzug mit der Beitragszahlung sind. Mitglieder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur im Beisein eines gesetzlichen Vertreters teilnehmen, der ebenfalls Vereinsmitglied und an der Mitgliederversammlung teilnahmeberechtigt ist.
Mitglieder, die bis spätestens 20. Oktober keine Einladung erhalten haben und an der OMV teilnahmeberechtigt sind, melden sich bitte bei der Mitgliederabteilung per E-Mail oder zu den telefonischen Sprechzeiten (Di, 9:00 – 12:00 Uhr, Do., 14:30 – 17:30 Uhr) unter 0351 439 43 56.
Aufgrund der aktuellen Situation ist in diesem Jahr zwingend eine vorherige Anmeldung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung notwendig. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist im gesamten Gebäude sowie während der gesamten Veranstaltung Pflicht. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Corona-, Hygiene- und Abstandsregelungen. Weitere Informationen dazu entnehmen alle Mitglieder bitte der zugesandten Einladung zur OMV.
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