Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die SG Dynamo Dresden nach den Vorfällen im Gästeblock beim Auswärtsspiel am 3. Spieltag der laufenden Zweitliga-Saison in Fürth „wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens“ zu „einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro“ verurteilt. Die Verantwortlichen der SG Dynamo Dresden haben dem Antrag am Donnerstagmittag zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
In der Urteilsbegründung des DFB-Sportgerichts heißt es wörtlich: „Bei der Strafzumessung fällt straferschwerend in das Gewicht, dass die SG Dynamo Dresden in der vergangenen Spielzeit vom DFB-Sportgericht sechsmal mit Geldstrafen wegen Fehlverhalten von Zuschauern belegt werden musste. (…) Weiterhin ist straferschwerend zu berücksichtigen, dass (beim Fürth-Spiel) in der 90. Spielminute ein Böller aus dem Dresdner Zuschauerbereich in den Fürther Strafraum geworfen worden ist und ca. vier Meter hinter dem Schiedsrichter explodierte. Dieser war somit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Ein weiterer Kanonenschlag wurde außerhalb des Spielfeldes gezündet. Zudem wurde ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen. Die Spielfortsetzung verzögerte sich daher…“.
„Wir haben an den ersten beiden Zweitliga-Spieltagen registriert, dass es zu den Derbys gegen Cottbus und Rostock, die vorher allgemein unter besonderer Beobachtung standen, zu keinen nennenswerten Verfehlungen unserer Fanszene in und um die Stadien herum gekommen ist. Das möchte ich hiermit ausdrücklich positiv herausheben. Schade ist, dass diese positive Entwicklung wiederum durch die Vorkommnisse bei den Auswärtsspielen in Fürth und Duisburg getrübt wurden“, sagte Dynamos Geschäftsführer Volker Oppitz zum DFB-Urteil und fügte hinzu: „Wir werden weiterhin mit den Vertretern der Dresdner Fanszene im Dialog bleiben, um den gemeinsam eingeschlagenen Weg mit offenen und lösungsorientierten Gesprächen fortzusetzen.“
Ein weiteres Strafverfahren wurde inzwischen vom DFB für die Vorkommnisse am 6. Spieltag beim Zweitliga-Spiel in Duisburg eingeleitet. Dort hatten Zuschauer im Dresdner Fan-Block während des Spiels pyrotechnische Erzeugnisse gezündet. In den kommenden Wochen erwartet die SGD hierzu einen weiteren Strafantrag durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes. Aus diesem Grunde möchten die Verantwortlichen der SG Dynamo Dresden nochmals darauf hinweisen, dass sie in keiner Weise das Fehlverhalten – welcher Art auch immer – der eigene Anhänger tolerieren! Außerdem wird das Werfen von Gegenständen – weder bei Heim- noch bei Auswärtsspielen – in den Innenraum eines Fußballstadions geduldet. Die Verantwortlichen der SGD distanzieren sich ausdrücklich von Besuchern, die sich unter anderem über das Verbot von Pyrotechnik hinwegsetzen und so dem Verein schaden.
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