Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen die Wertung des Zweitliga-Spiels gegen den SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen.„Die Entscheidung des Schiedsrichters ist als Tatsachenentscheidung nicht anfechtbar. Es lässt sich auch kein Regelverstoß des Unparteiischen oder ein Fehler des Videoassistenten erkennen“, begründet Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Zurückweisung des Einspruchs.
„Wir haben die Entscheidung des Deutschen Fußball-Bundes zur Kenntnis genommen und gehen nun in der nächsten Instanz in die mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht in Frankfurt“, erklärte Dynamos Sportgeschäftsführer Ralf Minge.
Die Begegnung am 7. Februar 2020 in Dresden hatte der SV Darmstadt vor 26.243 Zuschauern im Rudolf-Harbig-Stadion mit 3:2 gewonnen. Das Ergebnis hat damit weiterhin Bestand.
Streitpunkt bleibt das aus Dresdner Sicht weiterhin unrechtmäßige Einschreiten des „Video Assistant Referee“ (VAR) im sogenannten Kölner Keller:
Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte in der Partie des 21. Spieltages in der 72. Spielminute den vermeintlichen 3:3-Ausgleichstreffer gegen Darmstadt erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner in Köln erst noch einmal am Spielfeldrand im Rudolf-Harbig-Stadion vom 28-Jährigen Referee Michael Bacher auf einem Monitor am Spielfeld überprüft und anschließend aberkannt wurde.
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