Die SG Dynamo Dresden wird vor dem DFB-Bundesgericht nicht gegen die Wertung des Darmstadt-Spiels in Berufung gehen. Die entsprechende Berufungsfrist gegen die Spielwertung läuft am Montag ab. Die Begegnung hatte Darmstadt am 7. Februar 2020 in Dresden vor 26.243 Menschen im Rudolf-Harbig-Stadion mit 3:2 (3:1) gewonnen. Das Ergebnis hat damit Bestand.„Es fällt mir als Verantwortlichem für den sportlichen Bereich schwer, diese Ungerechtigkeit zu akzeptieren, die meiner Meinung nach den Ausgang des Darmstadt-Spiels in einer für uns enorm wichtigen Phase der Restrückrunde zu unseren Ungunsten beeinflusst hat. Es liegen ganz wichtige Wochen vor uns und wir haben nach einem internen Abwägungsprozess entschieden, dass wir uns fortan wieder mit allen uns zur Verfügung stehenden Ressourcen auf den Kampf um den Klassenerhalt in der 2. Bundesliga konzentrieren werden“, erklärte Dynamos Sportgeschäftsführer Ralf Minge.
Der Einspruch der SGD gegen die Spielwertung war in der ersten (Einzelrichterverfahren) und zweiten Instanz (mündliche Verhandlung) beim Sportgericht des Deutschen Fußall-Bundes (DFB) erfolglos.
„Die Anwendung des Videoassistenten und die Diskussion darüber werden uns auch in Zukunft im Fußball weiter begleiten. Wir sehen nach wie vor deutliches Verbesserungspotential und plädieren deshalb auch ganz klar an den Verband, dass das Eingreifen des VAR in Zukunft auch zum Schutz der Schiedsrichter auf dem Platz noch reibungsloser funktionieren muss und es dringend eine einheitliche Handhabung benötigt, die den Charakter unseres Sports so wenig wie möglich verändert“, so Minge.
Die Verantwortlichen der SGD hatten den Einspruch gegen die Spielwertung damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3-Ausgleich durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) nach Hinweis des Videoassistenten (VAR) erfolgt sei, wodurch der Ausgang des Spieles maßgeblich beeinflusst wurde.
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