Die SG Dynamo Dresden hat am Sonntag beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch gegen die Wertung des Zweitliga-Heimspiels am vergangenen Freitag gegen den SV Darmstadt 98 (2:3) eingelegt.Beim Stand von 2:3 wurde der SGD nach Einschreiten des Video Assistant Referees (VAR) ein reguläres Tor zum 3:3-Ausgleich in der 2. Bundesliga aberkannt.
„Wir haben uns noch einmal in aller Ruhe und mit etwas Abstand zu den Geschehnissen am Freitagabend in Dresden juristischen Rat und regeltechnische Expertise von unabhängigen Experten eingeholt und sind zum Ergebnis gekommen, dass wir das äußerst umstrittene Zustandekommen der Niederlage gegen Darmstadt nicht einfach so hinnehmen können. Wir sind als Geschäftsführung dazu verpflichtet, Schaden von unserem Verein fernzuhalten. Deshalb haben wir am späten Sonntagabend fristgemäß Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingereicht, weil unserer Meinung nach laut der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ein Regelverstoß des Schiedsrichters vorlag und so der Ausgang des Spiels gegen Darmstadt zu unserem Nachteil beeinflusst wurde“, erklärte Dynamos Sportgeschäftsführer Ralf Minge.
Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Spielminute am 7. Februar 2020 vor 26.243 Menschen den vermeintlichen 3:3-Ausgleichstreffer gegen Darmstadt erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner in Köln erst noch einmal am Spielfeldrand im Rudolf-Harbig-Stadion vom 28-Jährigen Referee Michael Bacher auf einem Monitor am Spielfeld überprüft und anschließend aberkannt wurde.
„Damit sind wir in dieser Saison bereits zum zweiten Mal durch das unserer Meinung nach unrechtmäßige Einschreiten des Videoschiedsrichters benachteiligt worden. Bereits im Sachsenderby am 8. Spieltag wurde uns auf diese Weise ein regulärer Treffer aberkannt. Durch solche gravierenden Fehlentscheidungen wird der Fair-Play-Gedanke im Fußball mit Füßen getreten. Wir wollen mit unserem Protest auch Klarheit schaffen, wann und wie der Videobeweis im deutschen Fußball einschreiten darf. Wir konnten rund um die Geschehnisse in der 72. Spielminute und dem Einschreiten des VAR einmal mehr nicht erkennen, dass damit eine eindeutige Fehlentscheidung des Schiedsrichters auf dem Platz korrigiert werden sollte“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born.
Der DFB wird den Verantwortlichen von Dynamo Dresden eine Frist einräumen, den Einspruch detailliert auszuführen. Prof. Dr. Christian Quirling wird als Rechtsanwalt die SGD in der Sache juristisch vertreten. Das zuständige DFB-Sportgericht wird zu gegebener Zeit über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.
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