Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 90.000 Euro verurteilt. Diese ergibt sich aus dem Abbrennen von 240 pyrotechnischen Gegenständen vor und während des Drittligaheimspiels gegen den Halleschen FC, infolgedessen mehrere Personen leichte Verletzungen davontrugen. Ein Drittel der Strafe kann hierbei für sicherheitstechnische sowie gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
„Wir bedauern und verurteilen die Vorfälle zutiefst, insbesondere weil diese durch ihre übertriebenen Ausmaße einige leicht verletzte Dynamo-Fans zur Folge hatten, bei denen wir uns an dieser Stelle im Namen des Vereins nochmals in aller Form entschuldigen. Durch die Fülle der abgebrannten Pyrotechnik sehen wir uns nun einer empfindlichen Geldstrafe ausgesetzt, die in dieser wirtschaftlichen Größenordnung mit Hinblick auf unsere eng gesteckten finanziellen Planungen und Ziele natürlich unglaublich schmerzt“, erklärten die Gremien und die Geschäftsführung der Sportgemeinschaft gemeinsam.
Kurz vor der Begegnung am 9. Spieltag gegen den Halleschen FC sowie in der siebten Spielminute waren jeweils mindestens 120 Bengalische Fackeln gezündet worden. Im Anschluss mussten Dynamo-Fans mit Brandverletzungen medizinisch versorgt werden. Die Aufarbeitung der Vorfälle ist noch nicht abgeschlossen. Die SGD ist dabei im engen Austausch mit Fanvertretern und Sicherheitsträgern.
Die Schwarz-Gelben haben dem Urteil des DFB-Sportgerichtes zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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