Gemäß dem Beschluss der Ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 erhebt die SG Dynamo Dresden für das laufende Beitragsjahr eine Sonderumlage für Vereinsmitglieder. Die Höhe der Sonderumlage beträgt für Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag 36 Euro, für alle anderen Mitglieder 72 Euro. Für beitragsbefreite Mitglieder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr wird die Sonderumlage nicht fällig. Das Geld wird zweckgebunden ausschließlich für die Ablösung des „Kölmel-Darlehens“ verwendet.Dynamo-Präsident Andreas Ritter: „Der Beschluss der diesjährigen Mitgliederversammlung ist für unseren Verein wegweisend. Mit der Sonderumlage geht die SG Dynamo Dresden einen weiteren großen Schritt auf dem erfolgreich eingeschlagenen Weg der Konsolidierung. Die Mitglieder bringen sich seit vielen Jahren sehr konstruktiv und kontinuierlich in die inhaltliche Zusammenarbeit ein. Darin liegt für Dynamo ein existenziell wichtiger Rückhalt. Mit dem Beschluss für eine Sonderumlage zur Ablösung des Kölmel-Darlehens leisten die Mitglieder einen Beitrag für den Verein, der rückblickend betrachtet vielleicht einmal historischen Charakter haben wird.“
Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Robert Schäfer: „Dynamo Dresden schreibt seit mehreren Jahren schwarze Zahlen und befindet sich auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf einem guten Kurs. Durch diese Entwicklung konnte der Verein auf fundamentale strategische Fragen inzwischen Antworten vorlegen, die von den Verantwortlichen konsequent umgesetzt werden. Die trotz Abstiegs gewachsene starke Mitgliedschaft der SGD hat mit dem Beschluss zur Sonderumlage in eindrucksvoller Weise Verantwortung demonstriert und damit die Grundlage für die dauerhafte Lösung alter Probleme gelegt. Dafür gebührt unseren Mitgliedern ausdrücklicher und herzlicher Dank.“
Alle wichtigen Informationen zur Sonderumlage:
Der Mitgliederbeschluss zur Sonderumlage richtet sich an alle Vereinsmitglieder, die im Beitragsjahr 2014/15 eine bestehende Mitgliedschaft haben bzw. in diesem Zeitraum noch eine Mitgliedschaft abschließen werden. Zahlbar ist die Sonderumlage per Überweisung bis zum 15. Februar 2015. Im Fall des Einzugs per Lastschrift erfolgt die Abbuchung am 16. Februar. Die Sonderumlage ist entsprechend der hinterlegten Zahlungsart des Mitglieds per SEPA-Lastschrift oder Überweisung zu entrichten. Für alle, die eine Mitgliedschaft mit Eintrittsdatum zwischen dem 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 abschließen, wird die Sonderumlage zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig. Zu den Zahlungsmodalitäten erhalten alle Mitglieder auf dem Postweg ein separates Schreiben.
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