Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden in zwei verschiedenen Einzelrichterverfahren vom 29. April 2022 und vom 4. Mai 2022 nach jeweiliger Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 17.250 Euro belegt.Die Geldstrafe bezieht sich auf Vorkommnisse beim Auswärtsspiel am 5. November 2021 bei Holstein Kiel sowie beim Heimspiel am 12. März 2022 gegen den FC St. Pauli.
Für die Vorkommnisse hätte der DFB-Kontrollausschuss gemäß Strafzumessungsleitfaden im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen während der laufenden Saison durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstanden sind.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
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