Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Dienstag, dem 16. April 2019, wegen unsportlichem Verhalten ihrer Anhänger in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 48.000 Euro verurteilt.
Bis zu 16.000 Euro der Gesamtgeldstrafe kann die SGD für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der genaue und zweckgebundene Einsatz der Mittel muss dem DFB bis zum 30. November 2019 nachgewiesen werden.
In die Strafe sind Vorkommnisse beim Zweitliga-Auswärtsspiel am 11. Februar 2019 gegen den Hamburger SV und beim Gastspiel am 1. April 2019 beim FC Erzgebirge eingeflossen. Geahndet wurde das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.
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