Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Donnerstag, dem 21. November 2019, wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger in zwei Fällen im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe von 45.000 Euro verurteilt.In die Strafe sind verschiedene Vorkommnisse beim Heimspiel (3:3) am 31. August 2019 gegen den FC St. Pauli eingeflossen: Dresdner Anhänger präsentierten mehrere Banner mit verunglimpfenden und diskriminierenden Inhalten. Darüber hinaus trugen zwei Ordner im Zuschauerbereich T-Shirts mit verbotenen Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.
Bis zu 15.000 Euro von der Gesamtgeldstrafe darf die SGD für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis zum 30. Juni 2020 zu führen.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes am Donnerstag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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