Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Donnerstag, dem 22. Juni 2023, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 28.600 Euro belegt.
Geahndet wurde das Zünden mindestens 20 pyrotechnischer Erzeugnisse vor dem Anpfiff, das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld, darunter zwei Feuerzeuge, und ein Banner mit diskriminierendem Inhalt im Fanblock, welches in der 53. Minute gezeigt worden war.
Die Geldstraße beläuft sich insgesamt auf 28.600 Euro. Davon darf der Verein 9.530 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes am Donnerstag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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