Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Freitag, dem 31. Januar 2020, wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 21.200 Euro verurteilt.Die Strafe ergibt sich aus dem Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in den Zweitligapartien gegen Wehen Wiesbaden (08.11.2019) und beim 1. FC Nürnberg (20.12.2019).
Zudem fließt in die Strafe der Böllerwurf eines Dresdner Zuschauers beim Wiesbaden-Heimspiel mit ein. Der Böller explodierte in der Nähe von Gästetorwart Lukas Watkowiak, der daraufhin kurz medizinisch behandelt werden musste. Die Partie wurde für etwa drei Minuten unterbrochen.
Der mutmaßliche Böllerwerfer wurde anschließend von der Polizei in enger Zusammenarbeit mit dem Verein identifiziert und wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Darüber hinaus leitete die SGD gegen den Übeltäter ein bundesweites Stadionverbotsverfahren ein und meldete Schadensersatzansprüche an.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes am Freitag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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