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27. Oktober 2023 // 16.55 Uhr

DFB-Sportgericht verurteilt SGD zu 17.500 Euro Geldstrafe

Vorfälle beim Heimspiel gegen FC Erzgebirge geahndet


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Freitag, dem 27. Oktober 2023, mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro belegt. Damit ahndet der Verband das Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse bei einer Choreografie zu Beginn des Heimspiels gegen den FC Erzgebirge.

Beim Sachsenderby im Rudolf-Harbig-Stadion wurden am 24. September 2023 in der ersten Spielminute 50 bengalische Fackeln gezündet. Der Spielbetrieb war davon nicht beeinträchtigt worden. 5.800 Euro der Geldstrafe von insgesamt 17.500 Euro dürfen für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.

Die Sportgemeinschaft hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.


 

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