Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Freitag, dem 30. November 2018, wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger in zwei Fällen im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe von 16.125 Euro verurteilt.In die Strafe sind Vorkommnisse beim Heimspiel gegen den FC Erzgebirge am 19. Oktober 2018 eingeflossen.
15.000 Euro der Strafe entfallen für das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik während des Sachsenderbys im Rudolf-Harbig-Stadion. Für das Werfen von Gegenständen in den Innenraum bei dieser Partie hat das Sportgericht die SGD mit einer Strafe von 1.125 Euro belegt. Ein Werfer konnte im Anschluss an die Vorkommnisse festgestellt werden. Die Sportgemeinschaft wird den Teil der Strafe auf die identifizierte Person umlegen.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes am Freitag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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