Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am Donnerstagmorgen die SG Dynamo Dresden darüber informiert, dass das DFB-Sportgericht am 24. November 2011, ab 14 Uhr, in der Frankfurter DFB-Zentrale mündlich über die Vorkommnisse beim DFB-Pokalspiel am 25. Oktober 2011 zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden verhandelt. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Der DFB-Kontrollausschuss fordert in seinen Strafanträgen einen Ausschluss der SG Dynamo Dresden vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013 und eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro für den Deutschen Meister Borussia Dortmund. Die SG Dynamo Dresden hatte gegen diesen Strafantrag fristgemäß durch Rechtsanwalt Christoph Schickhardt Widerspruch beim Sportgericht eingelegt. Auch Borussia Dortmund hat dem Strafantrag im Vorfeld der Verhandlung nicht zugestimmt.
Die Verantwortlichen der SG Dynamo Dresden hatten sich bereits vor dem Strafantrag des DFB durch eigenes konsequentes Handeln erste Maßnahmen selbst aufzuerlegen. So wird die SG Dynamo Dresden auf das komplette Gästekartenkontingent für das Auswärtsspiel des 16. Spieltages beim FC St. Pauli, am 27. November 2011, verzichten und den gesamten Gästeblock für die Fans der gastgebenden Mannschaft zur Verfügung stellen. Außerdem werden die Verantwortungsträger der SGD den FC St. Pauli bei der sicherheitstechnischen bzw. organisatorischen Umsetzung dieser Maßnahme vor Ort am Millerntor in Hamburg unterstützen und für mögliche, daraus resultierende finanzielle Verluste entschädigen.
Darüber hinaus behalten sich die Verantwortlichen der SG Dynamo Dresden vor, auch auf das darauf folgende Auswärtskartenkontingent beim F.C. Hansa Rostock (16.-19.12.2011) zu verzichten, wenn es durch Dresdner Zuschauer zu weiteren negativen Vorfällen beim Ostderby gegen den FC Erzgebirge Aue im heimischen „glücksgas stadion“ oder im Zusammenhang mit dem Spiel auf St. Pauli kommen sollte.
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