Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte die SG Dynamo Dresden am Mittwoch, dem 9. Februar 2022, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt.Im Rahmen der Zweitliga-Partie beim FC Schalke 04 am 23. Oktober 2021 wurden im Dresdner Zuschauerbereich mehrere Ordner tätlich angegriffen.
Die SG Dynamo Dresden legte Einspruch beim DFB-Sportgericht ein und bat um eine angemessene, anteilige Verwendung dieser Geldstrafe für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen.
Das DFB-Sportgericht hat dem im schriftlichen Verfahren am Montag, dem 14. Februar 2022, entsprochen. Die SGD wird 30 Prozent bzw. 18.000 Euro der Summe für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden dürfen.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, das somit rechtskräftig ist.
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