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03. April 2017 // 17.29 Uhr

DFB-Sportgericht: 4.000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

„Wir stellen in der Zusammenarbeit mit unseren Anhängern eine positive Entwicklung fest.“


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegenüber der SG Dynamo Dresden aufgrund von Spruchbändern „mit beleidigendem Inhalt“ beim Heimspiel gegen den 1. FC Union Berlin eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro ausgesprochen. Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.„Das DFB-Sportgericht hat unseren Fans und ihrem Verhalten vor Wochen zwar generell keine günstige Zukunftsprognose ausstellen können, wir hingegen stellen trotz der neuerlichen Strafe in der tagtäglichen Zusammenarbeit mit unseren Anhängern eine positive Entwicklung fest. So haben weit über 6.000 mitgereiste Dynamo-Fans erst am Sonntag in Stuttgart einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie emotional und lautstark, leidenschaftlich und kreativ, friedlich und fair ihren Beitrag zu einem echten Fußballfest mit 58.000 Zuschauern leisten können. Unsere Fans haben in den zurückliegenden Monaten unterstrichen, dass sie eine echte Bereicherung für die 2. Bundesliga sind“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born.

„Wir danken allen Fußballfans – Schwarz-Gelben und Weiß-Roten – die für einen überragenden Fußballnachmittag gesorgt haben. Das war ein echtes Fußballfest mit Choreografien auf beiden Seiten und lautstarken Fangesängen. Vor allem aber ist der gesamte Tag entgegen den von der Stuttgarter Polizei vorab geäußerten massiven Befürchtungen absolut friedlich verlaufen“, so Born weiter.

Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.


 

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