Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Mittwoch unter Vorsitz von Richter Achim Späth das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. November 2016 in weiten Teilen bestätigt. Die SGD muss demnach ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das DFB-Bundesgericht verringerte lediglich die vom Sportgericht verhängte Geldstrafe um 20.000 Euro auf nunmehr 40.000 Euro. Der Teilausschluss wird zum kommenden Meisterschaftsheimspiel am 05.02.2017 gegen den 1. FC Union Berlin wirksam. Dabei müssen die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben, was 9.055 Stehplätze betrifft.
„Wir sind von dem Urteil des Bundesgerichts enttäuscht und mit dem Ergebnis der Berufungsverhandlung alles andere als zufrieden. Wir halten das Urteil des Bundesgerichts trotz der etwas geringeren Geldstrafe insbesondere aufgrund des Teilausschlusses mit seinen für uns negativen Folgen für unverhältnismäßig. Wir halten Kollektivstrafen generell für kontraproduktiv, unter anderem weil diese zu Solidarisierungseffekten innerhalb der Fanszenen führen“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born im Anschluss an die Verhandlung in Frankfurt. „Wir fühlen uns als Verein vom Verband in dieser Angelegenheit im Stich gelassen, weil wir in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsträgern alles in unserer Macht stehende tun, um die Sicherheit bei unseren Meisterschaftsspielen für alle Stadionbesucher zu gewährleisten. Es ist für uns enttäuschend, dass dies weder in der ersten Instanz vom Sportgericht, noch in der Berufungsverhandlung vom Bundesgericht in der juristischen Bewertung entsprechend gewürdigt wurde.“
Born weiter: „Die Argumentation von Stefan Dörner, Einsatzleiter der Dresdner Polizei bei unseren Heimspielen, hat eindrucksvoll unterstrichen, dass Zuschauerteilausschlüsse äußerst kritisch zu sehen sind und die Sicherheitslage damit sogar verschärft werden kann. Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung des DFB ab und werden einen Antrag stellen, den Zuschauerteilausschluss nicht zu den ersten drei Heimspielen der Rückrunde umzusetzen, da es sich dabei um Sicherheitsspiele handelt. Außerdem werden wir zeitnah zusammen mit unserem Anwalt und unseren Gremien darüber entscheiden, wie das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit darüber hinaus aussehen wird.“
Bei der Berufungsverhandlung in Frankfurt am Main wurde die SG Dynamo Dresden durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Quirling und die Geschäftsführer Michael Born und Ralf Minge vertreten.
In das Strafmaß flossen Vorfälle beim Pokalspiel gegen Leipzig am 20. August sowie bei den Zweitligaspielen gegen den VfB Stuttgart am 15. Oktober (Abbrennen von Pyrotechnik), beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober (Abbrennen von Pyrotechnik) und gegen Eintracht Braunschweig am 28. Oktober 2016 (ein „Flitzer“ auf dem Platz) ein.
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