Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden für das unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger in vier Zweitliga-Spielen in summarischen Verfahren zu einer Geldstrafe von insgesamt 8.200 Euro verurteilt.
Betroffen sind das Heimspiel gegen Regensburg am 22.09.2019 (2.500 Euro; Würfe von drei Feuerzeugen und zwei Bechern in 65. Spielminute), das Auswärtsspiel beim FC Erzgebirge am 29.09.2019 (3.100 Euro; mehrere Becherwürfe aus Dresdner Fanblock vor Spielbeginn und im Verlauf der zweiten Halbzeit sowie ein gelber Rauchtopf in 75. Spielminute), das Heimspiel gegen Hannover am 05.10.2019 (1.000 Euro; jeweils ein Becherwurf in 48. und 89. Spielminute) und das Heimspiel gegen Bielefeld am 26.10.2019 (1.600 Euro; ein Becherwurf, ein Feuerzeugwurf sowie ein im Dresdner Fanblock gezündeter Böller in der Nachspielzeit der zweiten Halbzeit).
Die SGD hat die Urteile angenommen, diese sind somit rechtskräftig.
Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.
Chrome | Firefox | Edge |
Google Chrome
|
Mozilla Firefox
|
MS Edge
|
|
|