Die beim Auswärtsspiel in Aalen gegen Filip Trojan verhängte Rote Karte wurde vom DFB-Sportgericht am Montag annulliert. Darüber wurde die SG Dynamo Dresden vom Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes vorab per Fax informiert.
Trojan war von Schiedsrichter Robert Hartmann in der 86. Spielminute des Feldes verwiesen worden, nachdem Aalens Robert Lechleiter im Strafraum zu Fall gekommen war. Der Videobeweis zeigte jedoch, dass zuvor nicht Trojan, sondern Cristian Fiel Lechleiter berührt hatte. Mit dem Freispruch ist Trojan für das Heimspiel am Sonntag gegen Jahn Regensburg spielberechtigt. Cristian Fiel kann aufgrund der Tatsachenentscheidung nicht nachträglich gesperrt werden. Cheftrainer Peter Pacult überbrachte nach dem Training Filip Trojan die positive Nachricht aus Frankfurt. Der 30-jährige Tscheche freute sich über seinen Freispruch: „Ich hatte noch nie eine Rote Karte in meiner Karriere bekommen und der Feldverweis in Aalen war absolut unberechtigt. Da ich das Foulspiel nicht im Ansatz begangen habe, ist es einfach nur gerecht, dass ich vom DFB freigesprochen wurde und beim wichtigen Heimspiel gegen Regensburg spielen darf.“
Das DFB-Sportgerichts begründete den Freispruch von Filip Trojan in einer schriftlichen Stellungnahme wie folgt: „Die Aussage von Schiedsrichter Robert Hartmann gegenüber dem Kontrollausschuss und die Betrachtung der Fernsehaufzeichnung ergeben eindeutig und zweifelsfrei, dass der von Schiedsrichter Robert Hartmann ausgesprochene Feldverweis objektiv unberechtigt war und auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruhte. Entgegen der ursprünglichen Wahrnehmung des Schiedsrichters hat nämlich der Dresdner Spieler Fiel das Foulspiel begangen. Aus den vorangegangenen Gründen ist das Verfahren gegen Filip Trojan wegen eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichter einzustellen und die Vorsperre aufzuheben.“
Das Regelwerk des DFB räumt die Aufhebung einer Sperre nur bei einem solchen Ausnahmefall ein, dazu heißt es vom Kontrollausschuss: „Die Autorität des Schiedsrichter auf und außerhalb des Spielfeldes bedarf nämlich besonderen Schutzes, weshalb die Unanfechtbarkeit von Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters ein elementarer Bestandteil des Fußballregelwerkes ist und eine Sperre von einem Spiel durch den von einem Feldverweis betroffenen Spieler auch bei strittigen Sachverhalt in aller Regel hinzunehmen ist. Etwas anderes gilt nach §13 Nr. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in einem einzigen Ausnahmefall dann, wenn die Rechtsmäßigkeit eines Feldverweises zwischen den Beteiligten nicht nur „strittig“ ist, sondern der Feldverweis eindeutig und zweifelsfrei auf einen ,offensichtlichen‘ Irrtum des Schiedsrichters beruht.“
Es gibt mehrere Präzedenzfälle in den zurückliegenden Jahren im deutschen Profi-Fußball. So wurden beispielsweise in der Vergangenheit schon Sergej Barbarez (10.05.2001), Hasan Salihamidzic (24.11.2011) und Marcel Schmelzer (10.12.2012) vom DFB nach einem Feldverweis nachträglich freigesprochen.
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