Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Chris Löwe nach seinem Feldverweis im Auswärtsspiel beim SV Sandhausen (22.06.) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung“ am Montag mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.
Die SGD hat dem Urteil zugestimmt, welches somit rechtskräftig ist.
Die Saison 2019/20 ist für Chris Löwe damit vorzeitig beendet. Vielmehr darf der Verteidiger erst in der kommenden Saison am 2. Spieltag wieder für Dynamo in einem Meisterschaftsspiel auflaufen.
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