Profis
30. August 2024 // 18.01 Uhr

Bohdanov vom Sportgericht gesperrt

Dmytro Bohdanov steht dem Nachwuchs und der Profimannschaft zunächst gesperrt nicht zur Verfügung.

Stürmer muss nach Roter Karte pausieren


Die Sportgemeinschaft muss in den kommenden Wochen auf Dmytro Bohdanov verzichten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sperrte den Stürmer nach einem Platzverweis im U19-Heimspiel der SGD gegen den Halleschen FC für drei Spiele der Junioren. Die Sperre betrifft darüber hinaus auch die Spiele der Profimannschaft. 

Demnach ist Bohdanov für drei Meisterschaftsspiele der U19 in der DFB-Nachwuchsliga gesperrt. Somit verpasst der 17-Jährige die Partien gegen Hertha BSC (14.9.), den FC Erzgebirge (21.9.) und RB Leipzig (28.9.). 

Für alle weiteren Meisterschaftsspiele des Vereins erhielt Bohdanov eine Sperre bis zum 21. September 2024. Somit kann Bohdanov ab dem Auswärtsspiel beim SC Verl am Mittwoch, dem 25. September, wieder bei der Profimannschaft in der 3. Liga eingesetzt werden. 

Das DFB-Sportgericht kam dabei einem Einspruch der SG Dynamo Dresden nach. Der Verein begründete seinen Einspruch damit, dass aufgrund einer längeren Spielpause der U19-Junioren in der DFB-Nachwuchsliga, der Zeitraum der Sperre, der ebenfalls die Einsätze im Herrenbereich betrifft, unverhältnismäßig lang gewesen wäre. 

„Spieler Bohdanov steht jedoch auch auf der Spielberechtigungsliste der Herren-Mannschaft des SG Dynamo Dresden e. V. in der 3. Liga. Für diese Mannschaft hat er in der laufenden Spielzeit in Meisterschaftsspielen bereits zweimal gespielt. Bis zum 28. September 2024 werden am 31. August, 14., 21. und 25. September 2024 voraussichtlich insgesamt vier Meisterschaftsspiele der Herren-Mannschaft in der 3. Liga stattfinden. Zur Vermeidung einer zu langen Sperre für Meisterschaftsspiele der Herren-Mannschaft in der 3. Liga erscheint es sachgerecht, die Dauer der […] Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele zeitlich auf den 21. September 2024 zu begrenzen“, so die Urteilsbegründung des DFB-Sportgerichts.

Die Sportgemeinschaft hat das abschließende Urteil des DFB-Sportgerichts akzeptiert. Es ist damit rechtskräftig. 


 

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